Neue Regelung zum Schufa-Eintrag – Schweigen auf eine Forderung

Aus gegebenen Anlass möchten wir nochmals auf die seit dem 01.04.2010 geltenden neuen Regelungen zur Übertragung von Daten an Auskunfteien (wie z.B. die Schufa) gem. § 28a BDSG hinweisen.

Die Übermittlung der Daten an die Schufa ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 4 BDSG schon dann zulässig, wenn

  1. der Betroffene mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde
  2. seit der ersten Mahnung mindestens 4 Wochen vergangen sind
  3. der Betroffene darüber informiert wurde, dass die Daten übermittelt werden und
  4. er der Forderung nicht widersprochen hat.

Das Schweigen auf eine – auch unberechtigte – Forderung kann daher weitreichende und unangenehme Auswirkungen haben. Daher muss der Forderung spätestens im Falle der Ankündigung der Übermittlung der Daten an die Schufa schriftlich widersprochen werden.

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Mietrecht: Bei der Berechnung von Zahlungsfristen ist der Sonnabend kein Werktag

Im Urteil vom 13.07.2010 hat der BGH entschieden, dass bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen, die ein vorleistungspflichtiger Mieter nach § 556b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln einzuhalten hat, der Sonnabend nicht als Werktag mitzuzählen ist.

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Steuerrecht: Die 1 %-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08 entschieden, dass die 1 %-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken könne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde.

Der Anscheinsbeweis kann für den Fall angenommen werden, dass der Arbeitnehmer einen ihm vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen auch tatsächlich privat nutzt, nicht aber dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat .

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Mietrecht: Wieder Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam

Der BGH hat entschieden, dass die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach es dem Mieter obliegt die Schönheitsreparaturen “ausführen zu lassen”, diesen unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist, wenn die Klausel dem Mieter die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt.

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Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründung im vereinfachten Verfahren

Sie haben die Möglichkeit eine GmbH gemäß § 2 Abs. I a GmbHG im vereinfachten Verfahren zu gründen. Hierzu wurde vom Gesetzgeber ein Musterprotokoll zu Verfügung gestellt.

Dieses Musterprotokoll darf unter keinen Umständen abgeändert werden!

Das OLG München (Beschluss vom 12.05.2010) hat entschieden, dass selbst minimale Änderungen des Musterprotokolls – hier Änderung der Kostenhaftung von 300 € auf 1500 € – ausreichen, um die Erleichterungen der vereinfachten GmbH-Gründung auszuschließen. In vorliegenden Fall fanden daher die allgemeinen Regelungen für die “normale” Gründung einer GmbH ihre Anwendung.

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Willkommen auf meiner neuen Internetpräsenz

Willkommen,
bei Ihrem virtuellen Besuch in der Kanzlei Torsten Künzel –
Ihrem Rechtsanwalt in Glauchau.

Die Rechtsanwaltskanzlei Torsten Künzel ist eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei.

Im Rahmen meines Kanzlei-Blog werde ich Sie in Zukunft über die wichtigsten neuen Urteile der Gerichte, sowie über die relevanten Gesetzesänderungen informieren.

Vielen Dank für Ihr Interesse.
Ihr Rechtsanwalt Torsten Künzel

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